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Bei dem Versicherungsbeamten ist das Wissen von einem Experten aus dem Bereich Versicherungen und Finanzen für Polizisten gebündelt. Er verfügt über langjährige Erfahrung und möchte die Erfolgsgeschichte gemeinsam fortschreiben. Gründer des Versicherungsbeamten ist Dennis Boyette.

Die Hauptthemen

Beihilfe

Beihilfe und Heilfürsorge werden gern mal miteinander vermischt, sind jedoch nicht das Gleiche. Generell hat jeder Beamter Anspruch auf Beihilfe, nur muss in manchen Bundesländern die Beihilfe binnen bestimmter Fristen beantragt und bezahlt werden (Bsp. BW 22,00/Monat & Hessen 18,90/Monat) ! Sollte man die Frist versäumen kommt man auch nie wieder in die Beihilfe bis zur Pension rein.

Bei der Beihilfe wird ebenso in beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen unterschieden. Beihilfeberechtigt ist der Beamte selbst, welcher vom Dienstherren versorgt wird. Die berücksichtigungsfähigen Personen können bspw. Frau und oder Kinder sein. Jedoch gilt hier ein differenzierter Beihilfebemessungssatz. Deshalb gilt es frühzeitig, insbesondere als Anwärter, sich zu informieren. Noch viel besser vor der Ausbildung, dass nichts schiefläuft.

Heilfürsorge

Die Heilfürsorge existiert nicht in jedem Bundesland. In BW zahlen Beamte generell nichts für die ärztliche Versorgung/Heilfürsorge. Hierbei sprechen wir von einem Kassenstandard in der Versorgung. Wer höheren Schutz haben möchte, um wie ein Privatversicherter zu agieren, muss Zusatztarife abschließen. Sollte im Dienst etwas passieren, stehen die Versorgungen der Versorgung in der Freizeit über.

Der große Vorteil ist, dass das Land deine „Krankenkasse“ bezahlt. Du hast also volles Gehalt. In BW können Polizeibeamte nicht aus der Heilfürsorge raus, sie müssen die Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Ein freiwilliger Wechsel sowohl in die PKV als auch GKV sind nicht möglich.

Anwartschaft

Die kleine Anwartschaftsversicherung friert deinen zum Abschluss vorliegenden Gesundheitszustand ein und gewährleistet in der Pension, wenn du aus der Heilfürsorge ausscheidest eine Übernahme in die private Krankenversicherung. Auch wenn du todkrank bist. Du wirst also wie ein gesunder 62-Jähriger eingestuft (sofern du mit 62 pensioniert wirst). Die große Anwartschaft hingegen sichert dir nicht nur die Übernahme mit dem Gesundheitszustand, sondern friert die große Anwartschaft sogar noch dein Abschlussalter rein. Riesen Vorteil, du zahlst dann als Pensionär die Beiträge von deinem damaligen Alter

(Bsp. Abschluss großer AWV mit 25 – mit 62 in Pension – Wechsel in die PKV erforderlich – somit Beitragszahlungen von einem 25-Jährigen zu den tagesaktuellen Preisen)

Dienstunfähigkeit

Bei Dienstunfähigkeit stehen Dir gemäß den Satzungen des LBV eine Mindestversorgung zu. Das ist zudem gesetzlich geregelt. Fakt ist, wenn Du dienstunfähig wirst, bekommst Du eine Mindestversorgung als Lebzeit-Beamter von 1400 Euro. Solltest du allerdings deinen Bedarf auf 2500 Euro rechnen, solltest du dringend eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit dem Differenzbetrag abschließen.

Der Beratungsablauf

Schritt 1

Zunächst gilt es sich kennenzulernen und die Visionen als auch Bedürfnisse abzubilden. Ebenso sollte hier der Versicherungsordner zur Prüfung vorgelegt werden, um einen Check-Up als Service anzubieten.

Schritt 2

Rückmeldung zum Check-Up. Lücken und Gefahren sollen abgebildet werden und verständlich veranschaulicht werden. Pro und Contra sollen abbilden, welche Möglichkeiten nun bestehen. Potenzial wird hervorgehoben.

Schritt 3

Die Potenziale werden aufgezeigt, sodass anhand konkreter Produktvorschläge eine genaue Abbildung der Lückenschließung erfolgen kann. Sollte keine Lücke oder Optimierung vorhanden sein, ist das umso besser.

Schritt 4

Im letzten Schritt gilt es offene Fragen zum Produkt zu klären. Für und Wider werden erneut bei Bedarf besprochen, sodass auch hier nichts mehr offen bleibt. Ich nenne diesen Schritt auch Transparenz-Termin.

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