Der
Versicherungsbeamte

Dennis war von 2013-2023 Polizeibeamter in Mannheim. Als Versicherungsmakler für Beamte mit einer abgeschlossenen Zertifizierung bei der IHK Rhein-Neckar, sorgt er nicht nur für Finanziellen Ausgleich. Dennis hat ein enormes Gerechtigkeits- Empfinden und holt das maximale für seine Kunden raus.

Die Zielgruppe

Polizeibeamte

Bei Polizeibeamten ist das Thema Heilfürsorge und Beihilfe immer wieder ein Streitthema. Insbesondere für Berufseinsteiger ist der Jungle von Beihilfe, Heilfürsorge, Private Krankenversicherung oder Gesetzliche Krankenversicherung absolut überfordernd. Was man wirklich brauch und welche Variante möglich ist und zudem Vorteile für einen selbst bringt, liegt immer am jeweiligen Bundesland und der Person selbst. In manchen Fällen gibt es kein Wahlrecht.

Justizbeamte

Bei Justizbeamten, insbesondere in Baden-Württemberg, ist es eine ähnliche Situation wie bei den Polizeibeamten in BW. Warum ähnlich und nicht gleich, denn die Beamten werden doch alle vom Landesamt für Besoldung und Versorgung „versichert“. Stichwort Wahlrecht bei der Heilfürsorge. Justizbeamte dürfen sich aussuchen ob sie Heilfürsorge wählen oder doch in die PKV bzw. GKV gehen.

Lehrer und allgemein Beamte

Hier ist es deutlich schwerer eine konkrete Aussage zu treffen, da auch hier wieder große Differenzen vom Status des Lehrers als auch dem Bundesland abhängig sind. Deshalb ist es hier noch mehr abhängig von der jeweiligen Person/Lehrer/Beamter. Generell sind aber verbeamtete Lehrer Beihilfeberechtigt und bekommen so einen Teil der Wahlleistungen vom Dienstherren übernommen.

Deine Vorteile

Beratung aus den
eigenen Reihen

Du genießt einen Berater, der selbst Beamter war und der die Bedürfnisse besser nachempfinden kann, als ein herkömmlicher Vertreter. Zudem hast Du nur mich als Ansprechpartner und musst in keiner Hotline warten.

Unabhängigkeit


Durch unabhängige Beratung, ohne einer Versicherungsgesellschaft gerecht werden zu müssen, genießt Du individuell das beste Produkt, für Deinen speziellen Fall.

Persönliche Beratung


Kein Abschluss unter drei Terminen. Du kennst sicher die Vertreter, die ohne dich wirklich zu kennen, gleich beim ersten Mal wissen, welches Produkt am besten für Dich ist. Bei mir pase!

Der Beratungsablauf

Schritt 1

Zunächst gilt es sich kennenzulernen und die Visionen als auch Bedürfnisse abzubilden. Ebenso sollte hier der Versicherungsordner zur Prüfung vorgelegt werden, um einen Check-Up als Service anzubieten.

Schritt 2

Rückmeldung zum Check-Up. Lücken und Gefahren sollen abgebildet werden und verständlich veranschaulicht werden. Pro und Contra sollen abbilden, welche Möglichkeiten nun bestehen. Potenzial wird hervorgehoben.

Schritt 3

Die Potenziale werden aufgezeigt, sodass anhand konkreter Produktvorschläge eine genaue Abbildung der Lückenschließung erfolgen kann. Sollte keine Lücke oder Optimierung vorhanden sein, ist das umso besser.

Schritt 4

Im letzten Schritt gilt es offene Fragen zum Produkt zu klären. Für und Wider werden erneut bei Bedarf besprochen, sodass auch hier nichts mehr offen bleibt. Ich nenne diesen Schritt auch Transparenz-Termin.

„Das Vertrauen von Kooperationspartnern der Gewerkschaft, darf nicht zu deinem Nachteil werden!“

Bei dem Versicherungsbeamten ist das Wissen von einem Experten aus dem Bereich Versicherungen und Finanzen für Polizisten und Beamten gebündelt. Er verfügt über internes Wissen und kennt die „Weh-Wehchen“ des Staatssystems.

Die Hauptthemen

Beihilfe

Beihilfe und Heilfürsorge werden gern mal miteinander vermischt, sind jedoch nicht das Gleiche. Generell hat jeder Beamter Anspruch auf Beihilfe, nur muss in manchen Bundesländern die Beihilfe binnen bestimmter Fristen beantragt und bezahlt werden (Bsp. BW 22,00/Monat & Hessen 18,90/Monat) ! Sollte man die Frist versäumen kommt man auch nie wieder in die Beihilfe bis zur Pension rein.

Bei der Beihilfe wird ebenso in beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen unterschieden. Beihilfeberechtigt ist der Beamte selbst, welcher vom Dienstherren versorgt wird. Die berücksichtigungsfähigen Personen können bspw. Frau und oder Kinder sein. Jedoch gilt hier ein differenzierter Beihilfebemessungssatz. Deshalb gilt es frühzeitig, insbesondere als Anwärter, sich zu informieren. Noch viel besser vor der Ausbildung, dass nichts schiefläuft.

Heilfürsorge

Die Heilfürsorge existiert nicht in jedem Bundesland. In BW zahlen Beamte generell nichts für die ärztliche Versorgung/Heilfürsorge. Hierbei sprechen wir von einem Kassenstandard in der Versorgung. Wer höheren Schutz haben möchte, um wie ein Privatversicherter zu agieren, muss Zusatztarife abschließen. Sollte im Dienst etwas passieren, stehen die Versorgungen der Versorgung in der Freizeit über.

Der große Vorteil ist, dass das Land deine „Krankenkasse“ bezahlt. Du hast also volles Gehalt. In BW können Polizeibeamte nicht aus der Heilfürsorge raus, sie müssen die Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Ein freiwilliger Wechsel sowohl in die PKV als auch GKV sind nicht möglich.

Anwartschaft

Die kleine Anwartschaftsversicherung friert deinen zum Abschluss vorliegenden Gesundheitszustand ein und gewährleistet in der Pension, wenn du aus der Heilfürsorge ausscheidest eine Übernahme in die private Krankenversicherung. Auch wenn du todkrank bist. Du wirst also wie ein gesunder 62-Jähriger eingestuft (sofern du mit 62 pensioniert wirst). Die große Anwartschaft hingegen sichert dir nicht nur die Übernahme mit dem Gesundheitszustand, sondern friert die große Anwartschaft sogar noch dein Abschlussalter rein. Riesen Vorteil, du zahlst dann als Pensionär die Beiträge von deinem damaligen Alter

(Bsp. Abschluss großer AWV mit 25 – mit 62 in Pension – Wechsel in die PKV erforderlich – somit Beitragszahlungen von einem 25-Jährigen zu den tagesaktuellen Preisen)

Dienstunfähigkeit

Bei Dienstunfähigkeit stehen Dir gemäß den Satzungen des LBV eine Mindestversorgung zu. Das ist zudem gesetzlich geregelt. Fakt ist, wenn Du dienstunfähig wirst, bekommst Du eine Mindestversorgung als Lebzeit-Beamter von 1400 Euro. Solltest du allerdings deinen Bedarf auf 2500 Euro rechnen, solltest du dringend eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit dem Differenzbetrag abschließen.

Über Dennis Boyette

Dennis Boyette ist „Der Versicherungsbeamte“, und verfügt über jahrelange Erfahrung als ehemaliger Polizeibeamter in Baden-Württemberg. Nun sorgt er nicht mehr für Sicherheit auf den Straßen, aber für die Sicherheit der Zukunft von Beamten in BW. 

Häufig gestellte Fragen

Muss ich was bezahlen für die Beratung?

Nein die Beratung ist völlig kostenfrei. Nur bei Abschluss bekomme ich eine Provision von der Gesellschaft bei welcher ein Vertrag abgeschlossen wurde.

Muss ich auch gleich beim ersten Mal was abschließen?

Bei mir gibt es keinen Abschluss unter drei Terminen. Siehe auch gerne nochmal im Beratungsablauf oben nach. Wir reden hier immer von einer Vollberatung.

Was ist denn eine Vollberatung?

Als Makler bin ich frei auf dem Markt und versuche Dir immer das beste Angebot, angepasst auf Deine speziellen Bedürfnisse anzubieten. Hierzu bedarf es der ausführlichen Erläuterungen Deiner Vorstellungen und Bedürfnisse. So kann mit Deinen bestehenden Versicherungen, die ich alle prüfen sollte, die Lücken eruiert werden. Sollten keine oder wenige da sein, bekommst du das auch als Feedback. Ich kläre Dich über alle wichtigen Produkte auf, ohne Abschlusspflicht.

Du warst ehrlich mal Polizist?

Ja genau, deshalb weiss insbesondere ich viel über die Lücken im Versorgungswesen bei Beamten. Aber mir sind auch die Anfangsprozesse bei der Polizei und dem Thema Versicherungen geläufig, weshalb ich meine damaligen Fehler bei Euch vermeiden möchte, indem ich Euch die Fehler berichte und wir die bessere Lösung für Dich eruieren.

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